Energiemanagement
§14a EnWG
Regel, nach der Netzbetreiber Wärmepumpe und Wallbox netzdienlich dimmen dürfen – gegen reduziertes Netzentgelt.
📖 In Kürze: Nach §14a EnWG dürfen Netzbetreiber steuerbare Verbraucher wie Wärmepumpe und Wallbox bei Netzengpässen drosseln; im Gegenzug gibt es ein reduziertes Netzentgelt.
Was bedeutet §14a EnWG?
§14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) regelt den Umgang mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Wallboxen und Batteriespeichern. Der Netzbetreiber darf ihre Leistung bei drohender Netzüberlastung vorübergehend reduzieren, damit das Netz stabil bleibt.
Im Gegenzug profitierst du von einem reduzierten Netzentgelt. Die Drosselung ist selten und begrenzt, sodass Heizung und Auto weiter versorgt bleiben. Wie du deine Verbraucher clever steuerst, zeigt unsere Seite zum Energiemanagement.