Förderung

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Möglichkeit, die Kosten einer PV-Anlage steuerlich über die Nutzungsdauer abzuschreiben.

📖 In Kürze: Über die AfA lassen sich die Anschaffungskosten einer Photovoltaikanlage steuerlich geltend machen – vor allem bei gewerblicher Nutzung relevant.

Was bedeutet Steuerliche Abschreibung (AfA)?

AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“ – die steuerliche Abschreibung von Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer. Bei gewerblich oder teilweise gewerblich genutzten Photovoltaikanlagen können die Kosten so über mehrere Jahre steuerlich geltend gemacht werden.

Ob und wie die AfA für dich sinnvoll ist, hängt von deiner individuellen Steuersituation ab – das klärt am besten dein Steuerberater. Einen Überblick zu Wirtschaftlichkeit und Förderung findest du auf unserer Seite zu Förderungen.